Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen

Aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lässt Vereinssport ab heute wieder zu

Grafik Öffnung Sport land.nrw

Die neue Coronaschutz-Verordnung für das Land NRW, auf die so viele Sportvereine und ihre Mitglieder gewartet haben, ist nun online. Seit Mitte März waren die Bootshäuser geschlossen, Trainingsbetrieb und Versammlungen jeglicher Art nicht mehr möglich.

Jetzt sind einige Lockerungen vorgenommen worden und der Sportbetrieb kann schrittweise in allen unseren Vereinen (Freizeit- und Leistungssport) wieder losgehen. Der Mindestabstand von 1,5 - 2 m wird uns ebenso zunächst begleiten wie weitreichende Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. 

Absatz 4 des § 4 der neuen Verordnung lautet wie folgt:

"Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig."

Darüber hinaus wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Lockerungen kommen, die die Landesregierung bereits vorgestellt hat. Der weitere Wiedereinstieg ist beim LSB nachzulesen.

Für unsere Vereine haben wir hier im Folgenden die Vorgaben und Tipps gesammelt, die DOSB, LSB und DKV für die Vereine bereithalten. Teilweise wird es noch zu Aktualisierungen und Ergänzungen kommen, diese werden wir natürlich hinzufügen (siehe hierzu: Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen - Teil 2).

Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs des DKV:

Der DKV hat als einer der Spitzensportverbände ein Konzept erarbeitet, wie die Vereinsarbeit wiederaufgenommen werden kann. Anpassungen sind hier je nach Bundesland ev. von Nöten. Wir weisen darauf hin, dass bei der Umsetzung die Vorgaben aus NRW und des jeweiligen Landkreises zu beachten sind.
Der Link zu den "Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Vereinen im Kanusport" des DKV ist hier zu finden. 
Nicht alle beschriebenen Bereiche sind schon nach derzeitiger Erlasslage in NRW durchführbar. Außerdem obliegt es natürlich dem Verein, die Verantwortung für seine Mitglieder zu übernehmen und ev. speziell auf das Vereinsgelände angepasste Vorgaben von sich aus zu erstellen.
In NRW ist u.a. die Nutzung von Dusch- und Waschräumen untersagt, Toilettenräume/Sanitäranlagen gehören ausdrücklich zum Hygienekonzept (bitte Wegweiser für Vereine unten beachten). Da im weiteren Verlauf der Lockerungen auch mit einer Öffnung der Duschen zu rechnen ist, weisen wir noch einmal auf die Gefahr durch Legionellen hin: Legionellengefahr bei längerer Schließung der Bootshäuser.

Spezielle Tipps für Vereine hat der LSB zusammengestellt: Wegweiser für Vereine Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen. Diese werden laufend aktualisiert: VIBBS

Auch bezüglich der Haftung für Vorstände in Vereinen hat der LSB wichtige Infos hinterlegt: FAQ´s LSB NRW.

Leitplanken des DOSB:


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