Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen - Teil 2
Nächste Corona-Schutzverordnung gültig vom 11. Mai bis 25. Mai 2020
Mit dem schrittweisen Wiedereinstieg in den Vereinssport beginnt nun eine neue Phase der Verantwortung. Jeder Sporttreibende und natürlich jeder Verein muss nun die neu aufgelegten Regeln kennen und umsetzen. Nicht immer ist es leicht, den Überblick zu behalten und wir informieren Euch gerne zeitnah. Generell gilt auch nach den Lockerungen, dass es kommunale Unterschiede geben kann, natürlich sind diese zu beachten (z.B. Rücknahmen der Lockerungen aufgrund von zu hohen Infektionszahlen). Außerdem behalten natürlich der Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen ihre Wirksamkeit.
Mit dem heutigen Tag (11.05.) ist die nächste Coronaschutzverordnung in NRW gültig. Der wichtigste Paragraph (9,4) für die Vereine bezieht sich ab heute auf den "kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum".
Eine weitere CoronaSchVO ist am 16.05. veröffentlicht worden: Land NRW, es kam aber zu keinen weiterreichenden Änderungen.)
Es ist nun möglich, analog zu den gewerblichen Fitnessstudios, auch kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb nicht nur im Freien, sondern auch in öffentlichen oder privaten Sportanlagen durchzuführen. Eigene Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind von der Landesregierung als Anhang mit veröffentlicht worden (siehe Hinweise Fitnessstudios). Besonders die Auflagen des Desinfektionsschutz sind hoch und jeder Verein muss auch hier genauestens für sich entscheiden, was möglich und sinnvoll ist.
Erlaubt sind nun auch wieder Sitzungen von satzungsgemäßen Gremien (§ 13,(3),2).
Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen auf das Vereinsgelände von einer Person ist auf das Alter 14 Jahre erhöht worden (zunächst 12 Jahre).
Nach den ersten Lockerungen bezüglich des Sports vom vergangenen Donnerstag haben uns zwei Fragen häufiger erreicht: die nach der Nutzung der Toilettenanlagen und die der Trainingsgrößen. Wir haben die Antworten hier noch einmal zusammengefasst.
"Sanitäranlagen“:
In NRW ist die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt, Toilettenräume/Sanitäranlagen gehören ausdrücklich zum Hygienekonzept. „In den Sanitäranlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.“
Viele kommunale Sportanlagen gehen momentan leider derzeit dazu über die Anlagen komplett zu schließen, hier müsste man sich ggf. nochmals mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzen, um Lösungen im Sanitärbereich zu erarbeiten.
„Trainingsgruppen“:
Hier ergibt es derzeit ein etwas uneinheitliches Bild. Laut CoronaSchVO gibt es keine Vorgaben bezüglich der Gruppengröße. Seitens des Sports gibt es folgende Empfehlungen: Beim DKV heißt es max. 5 Personen (vier Sportler + 1 Trainer) in einer Trainingsgruppe. Der LSB empfiehlt den Richtwert: wenigstens 10m² pro Person. Wichtig sind hier auf jeden Fall die einzuhaltenden Kontaktabstände mind. 1,5 – 2,0 m!
Hinweise für Trainer/innen:Leitfaden Trainer*innen
Hinweise für Vereine: Wiedereröffnung Sportvereine. Diese Hinweise werden laufend aktualisiert: VIBSS.
Wichtig: Jeder Verein sollte seine Regeln und dessen Umsetzung eigenverantwortlich im Rahmen des Erlasses festlegen, kontrollieren und dokumentieren. Dabei ist es sinnvoll, den Sportbetrieb verantwortungsvoll und vorsichtig “hochzufahren“. Nehmt Euch die Zeit zur Vorbereitung. Insbesondere bei Vereinen mit großem Sportbetrieb oder örtlichen Beschränkungen (z.B. kleines Vereinsgelände etc.) sollte dies erst stufenweise passieren. Dabei ist insbesondere die Kommunikation mit den Mitgliedern nicht zu vernachlässigen.
Als Ansprechpartner bieten zudem Stadt-und Kreissportbünde den Vereinen weitere hilfreiche Informationen. Fragt gerne dort Eure Ansprechpartner.
Weitere Fragen könnt ihr natürlich jederzeit auch gerne an uns richten unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Viele weitere Infos sind aber auch schon unserem ersten Teil Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen zu entnehmen.
Aktualisierung vom 20.05.2020
Da die Coronaschutzverordnung in NRW häufig aktualisiert wird, stellen wir an dieser Stelle ab sofort die jeweils gültige Fassung zur Verfügung. Wir bitten diese Fassung zu beachten und weisen darauf hin, dass andere Fassungen damit ihre Gültigkeit verlieren. Sollte es zu weitreichenden Veränderungen für den Sport kommen, werden wir natürlich darüber hinaus berichten: