Neue CoronaSchVO ab 15.05.2021 mit Lockerungen für den Sport
In den Städten und Gemeinden, in denen die Bundesnotbremse aufgrund der Inzidenzzahl nicht mehr greift, gilt ab morgen eine neue NRW Corona-Schutzverordnung. Das Land hat nun neue Regelungen aufgestellt für die Städte und Kommunen, in denen die Inzidenz bereits unter 100 oder gar unter 50 liegt. Umso wichtiger bleibt für unsere Vereine und den Sportbetrieb der Austausch mit den Städten und Kommunen und den KSB´s und SSB´s, damit die Anpassungen und Möglichkeiten jeweils zeitnah geklärt werden können.
Der LSB hat im Schaubild die wichtigsten Sportregeln zusammengefasst (hier für eine Inzidenz zwischen 50 und 100, alle Schaubilder sind unten im Download zu finden), daraus ergibt sich eine neue Situation für die Kindergruppen, die nun auch ausdrücklich im öffentlichen Raum Sport treiben dürfen und auch für die Zuschauersituation.
In den FAQ´s des LSB sind bereits die neuen Regelungen ab dem 15.05.2021 übernommen: VIBSS.
Die neue CoronaSchVO mit Änderungen in gelb markiert, ist hier zu finden.
Was gilt derzeit für den Vereinssport?
Wir möchten Euch die neusten Informationen weiterleiten, die der LSB veröffentlicht hat. Das angehängte Chart mit der Übersicht zu den „Regeln für den Sportbetrieb 3.5.2021“ dürfte für etwas mehr Aufklärung sorgen. Alle Regelungen, die ab dem 03.05.2021 gelten findet Ihr direkt beim LSB.
Nach wie vor gilt die dringende Bitte sich in Bezug auf weitergehenden Beschränkungen durch lokale Allgemeinverfügungen bei den zuständigen Stadt- oder Kreissportbünden zu informieren.
Bleibt achtsam und gesund!
Kanu-Rennsport, Kanu-Polo und SUP der Extraklasse an der Regattabahn in Duisburg
18 Sportarten, 140 Deutsche Meistertitel und mehr als 25 Stunden Live-Berichterstattung
Nach 2019 in Berlin wird das mediale Großereignis "Die Finals" in 2021 auf unterschiedliche Standorte in NRW und Berlin verteilt. Alle deutsche Meistertitel gibt es live bei ARD und ZDF zu sehen. Leider sind Zuschauer vor Ort in diesem Jahr pandemiebedingt nicht zugelassen. Es lohnt sich aber allemal live mitzufiebern.
Der Kanusport ist im Sportpark Duisburg an der Regattabahn gleich dreimal vertreten. In den Sparten Kanu-Rennsport, Kanu-Polo und SUP dürfen wir spannende Rennen verfolgen und natürlich drücken wir grade unseren NRW-Athleten kräftig die Daumen. Allen voran Max Rendschmidt (KG Essen), der an dem Wochenende der "Finals" gleich auch noch zu seinem Einsatz auf der Europameisterschaft kommt. Auf der gestrigen Presskonferenz zu den "Finals" hat er jedoch auch schon über seine Freude über den Einsatz in Duisburg gesprochen:
Max Rendschmidt, Kanute, zweimaliger Olympiasieger, viermaliger Weltmeister, fünfmaliger Europameister, 29-maliger Deutscher Meister und Finals-Starter: „Ich bin hoch motiviert zum zweiten Mal bei den Finals zu starten und nach Berlin 2019 freut es mich besonders, dass die Finals 2021 in Duisburg und in meinem Heimatbundesland stattfinden.“
Alle Details zu den "Finals" gibt es beim DKV oder direkt hier. Wir halten auf dem Laufenden.
Weiterer Online-Themenabend im April – 27.04.2021, 18.30 – 20.30 Uhr
„Recht und Versicherung“ in der Sportpraxis
Foto: © LSB NRW, Andrea Bowinkelmann
Für den Online-Themenabend am 27. April haben wir uns ein wichtiges Thema für alle ausgesucht, die Sport- und Betreuungsangebote für Kinder- und Jugendliche oder Erwachsene im Verein durchführen. Das können Übungsleiter-C, Jugendleiter, Trainer-C, Fahrtenleiter oder sonstige Betreuer sein.
Als Expertin für den Abend haben wir die VIBSS-Beraterin Karin Schulze-Kersting des LSB NRW eingeladen, die unseren Vereinen das Wichtigste zum Themengebiet „Recht und Versicherung“ näherbringt. Die Schulung beginnt am Dienstag, 27. April um 18.30 Uhr und dauert bis ca. 20.30 Uhr.
Die oft im Raum stehenden Fragen wie „Wo ist der Unterschied zwischen Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht“ und „Worüber und in welchen Situationen bin ich als Übungsleiter versichert“, sollen unter anderem beantwortet werden. Natürlich dürfen aktuelle Fragestellungen gerne vorgebracht werden.
Der Themenabend gibt damit allen die Sicherheit, als Übungsleiter oder Betreuer die richtigen Handlungen auszuführen und das bereits einmal erworbene Wissen zum Thema aktuell aufzufrischen.
Der kostenlose Themenabend findet wie immer über MS Teams statt, Anmeldungen aus unseren Vereinen sind bis zum 26.04. möglich. Eine Mail mit Namen und Vereinszugehörigkeit an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! genügt. Eine Einladung zur Veranstaltung geht dann zeitnah zu.
Erster Einstieg in die Modulreihe der KanuJugend NRW
„Sporthelfertätigkeiten“ für Erwachsene
Der Online-Themenabend „Recht und Versicherung“ kann außerdem ein erster Einstieg in eine Helfertätigkeit im Verein sein. In den Jugendabteilungen unserer Vereine gibt es beispielsweise Eltern oder Großeltern, die gerne unterstützen würden, aber unsicher sind, ob und was sie dürfen. Die KanuJugend NRW bietet mit unterschiedlichen Einstiegsmodulen das nötige Wissen für diesen Personenkreis, um zukünftig eine wichtige Stütze im Verein zu werden.
Das Thema „Recht und Versicherung“ steht am Anfang der Modulreihe, die spätestens im Sommer 2021, vorzugsweise als Präsenzveranstaltungen, fortgesetzt werden soll. Für den Themenabend „Recht und Versicherung“ gibt es eine Teilnahmebescheinigung über 3 Lerneinheiten.
Weitere Module für die Helfer / Betreuer werden sich mit den Themen Bootsmaterial, Sicherheit im Kanusport und Methodik + Didaktik beschäftigen.
Die Corona-Notbremse in NRW
Seit heute, 29.03.2021, gilt die nächste CoronaSchVO, sie regelt u.a., dass der Sportbetrieb möglich bleibt!
Neue Regelungen sind beispielsweise:
- die Regelungen bei einer Überschreitung der Inzidenzwertschwelle von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (siehe LSB- Info / Link unten)
- die einfache Nachverfolgbarkeit bei der Durchführung des Gruppensports für Kinder.
Seit heute ist die CoronaSchVO um die "Corona-Notbremse" - § 16 erweitert worden. Diese gilt in Landkreisen ab einer 3-Tage-Inzidenz von über 100 und bringt weitere Einschränkungen als die der vorangegangenen Paragraphen der Verordnung mit sich. Stand heute gibt es 31 Städte und Kreise in NRW, in denen dies wirksam wird. Die Einschränkungen beziehen sich unter anderem auf die Sportausübung mit Kindergruppen bis 14 Jahren, aber auch auf den Sport der Erwachsenen (Individualsport).
Der LSB NRW hat wie gewohnt alles hier zusammengefasst.
Wichtig: Mittlerweile haben einige Kommunen allerdings bereits eigenständig lokale Allgemeinverfügungen in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium NRW erlassen, die die Sportausübung ganz unterschiedlich regeln. Das begrenzt leider unsere Möglichkeiten, allgemeine Hinweise für ganz NRW zu geben. An dieser Stelle möchten wir erneut darum bitten bei weiteführenden Fragen die Stadt- und Kreissportbünde sowie im Zweifel die Ordnungsämter zu konsultieren.
Die Allgemeinverfügungen können in Hinblick auf eine gut organisierte Teststrategie im Kreis oder der Stadt auch wieder den erweiterten Sportbetrieb wie bei einer Inzidenz von unter 100 erlauben.
Näheres zur "Corona-Notbremse" in 31 Städten und Kreisen gibt es u.a. direkt beim Gesundheitsministerium NRW:
MAGS Coronanotbremse.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung mit den Änderungen in gelb markiert gibt es hier: Lesefassung 29.03.2021.
Über weitere Änderungen werden wir natürlich schnellstmöglich berichten.
Bleibt achtsam und gesund!
Schluss mit dem analogen Verwalten und Führen von Fahrtenbüchern und mehr Zeit fürs Wesentliche, das Paddeln!
Bereits im letzten November haben wir mit zwei Themenabenden zum eFB (elektronisches Fahrtenbuch) einigen unserer Vereine den Einstieg in die elektronische Variante des Fahrtenbuchs erleichtert.
Am Dienstag, 20. April um 18.30 Uhr möchten wir das gerne wiederholen und starten unseren nächsten Online-Themenabend zum eFB mit Mark Panek vom Oberhausener Kanu-Verein von 1928 e.V..
Wir laden alle unsere Vereine in NRW, die bereits über einen Wechsel nachdenken oder sich darüber informieren möchten, zu einer kostenlosen digitalen Schulung ein.
Besonderes Augenmerk soll auf die verschiedenen Rollen im eFB gelegt werden. Welche Aufgaben übernimmt der/die eFB-Beauftragte im Verein, an wen kann man sich bei Fragen wenden und welche besonderen Rechte hat der/die Wander-, Jugend- oder Bootswart(in)? Wir gehen unter anderem auf die Mitgliederverwaltung, Rechtevergabe, Fahrtenbuchabgabe mit Beantragung des WFA sowie der Bootsverwaltung ein und geben einen Überblick über die Verbindungen von Verein, Bezirk und Verband im eFB. Aber auch die Möglichkeiten für Mitglieder, die auf ihr Papier Fahrtenbuch nicht verzichten möchten, wird genauer eingegangen.
Neugierig geworden?
Anmeldungen zum Online-Themenabend sind formlos unter Angabe des Namens und des Vereins per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich, bitte mit einem kurzen Vermerk "Themenabend eFB". In der Bestätigungsmail gibt es den Zugang und kurze Hinweise zur Nutzung von MS Teams sowie einen Zugang zur Schulungssoftware.